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Schulungen
Datenschutzschulung
Ein ganzheitliches Datenschutzkonzept nach BDSG neu und der EU DSGVO (ab dem 25. Mai 2018) sieht die Durchführung von Mitarbeiterschulungen vor.
Schulungsziel ist die Mitarbeitersensibilisierung. Schulungsteilnehmer werden mit der Bedeutung des betrieblichen Datenschutzes sowie bestehenden Datenschutzrisiken vertraut gemacht. Das vermittelte Fachwissen soll gewährleisten, dass Mitarbeiter die für sie relevanten Datenschutzvorschriften verstehen und einhalten.
Warum sind Schulungen im Datenschutz unverzichtbar?
Nie zuvor war es für Unternehmen so wichtig, sich mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften nach BDSG neu oder EU DSGVO drohen ernsthafte Konsequenzen, beispielsweise in Form eines erheblichen Imageschadens. Außerdem besteht das Risiko, dass die zuständige Aufsichtsbehörde einschreitet und den Datenschutzverstoß mit einem Bußgeld ahndet.
Aufgrund dieser Risiken führt an einem maßgeschneiderten Datenschutzkonzept kein Weg vorbei. Dessen Umsetzung gelingt nur, wenn Mitarbeiter mit dem Konzept vertraut sind und bewusst datenschutzkonform handeln. Hieraus ergibt sich die erforderliche Bedingung, Schulungen für Mitarbeiter im betrieblichen Datenschutz abzuhalten.
Welche Schulungsinhalte sind im Seminar von Relevanz?
Welche Inhalte von Bedeutung sind, hängt von den Mitarbeitern ab, die es zu schulen gilt. Letztlich muss gewährleistet sein, dass die Schulungsteilnehmer über die Datenschutzbestimmungen an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen im Bilde sind und bei Vorkommnissen auf die richtige Weise reagieren. Ziel ist die Einhaltung des Datenschutzes am Arbeitsplatz, einschließlich aller relevanter Bereiche.
Wie oft sollten Schulungen zum Datenschutzwissen stattfinden?
Die Frage zur Häufigkeit der Weiterbildung lässt sich nicht pauschal beantworten. Letztlich kommt es darauf an, welches Erfordernis besteht. Im Idealfall gibt es weder Veränderungen bei der personellen Besetzung noch bei den relevanten Datenschutzbestimmungen. In solchen Fällen genügt es, Nachschulungen in größeren Zeitabständen durchzuführen und die Kenntnisse der Teilnehmer aufrechtzuerhalten. Andernfalls ist früheres Handeln erforderlich, um Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen oder um neue Mitarbeiter in die für sie relevanten Datenschutzthemen nach BDSG neu oder EU DSGVO per Schulung einzuweisen.
Als externer Datenschutzbeauftragter führen wir regelmäßig Schulungen und Seminare im Datenschutz durch. Mit hohem Praxisbezug kümmern wir uns u.a. um die betriebliche Mitarbeitersensibilisierung für mehr Datensicherheit. Gerne schulen wir auch die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
Sie möchten mehr über unser Datenschutz Beratungskonzept erfahren oder haben bereits konkrete Schulungsthemen für eine Weiterbildung gefunden?
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